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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
K.D. ELEKTROTECHNIK Kurt Dunzinger
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- 1. Allgemeines
- 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten für
alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich
Beratungsleistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit
widersprochen.
- 2. Anbot und Kaufvertrag
- 2.1. Angebote sind stets
freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden
erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.
- 2.2. Soweit mündliche
Nebenabreden getroffen oder Zusicherungen abgeben werden, die über den
schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der
schriftlichen Bestätigung des Käufers/Verkäufers.
- 2.3. Preisänderungen, technische Änderungen,
Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich der Verkäufer
ausdrücklich vor.
- 3. Preise und Zahlungsmodalitäten
- 3.1. Die Preise verstehen sich stets
inklusive Mehrwertsteuer. Skontis werden nicht gewährt, es sei
denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
- 3.2. Bei allen Aufträgen ist eine
Vorauszahlung von 100 % der Kaufsumme zu leisten, es sei denn, der
Kunde erklärt sich mit Nachnahmesendungen einverstanden, wobei die
Nachnahmekosten vom Käufer zu tragen sind. In jedem Falle behält
sich der Verkäufer die Wahl der Zahlungsmodalitäten vor.
Im Falle einer Unmöglichkeit der Lieferung wird bei Vorauszahlung der
bezahlte Betrag ohne Abzug rückerstattet, es sei denn, die
Unmöglichkeit der Lieferung tritt aus Verschulden des Käufers ein.
In diesem Fall behält sich der Verkäufer vor, seine Kosten, die
aus dem gescheiterten Vertrag entstanden sind, vom zu
rücküberweisenden Betrag abzuziehen.
- 3.3. Der Kaufpreis inklusive der
Versandkosten ist gegen Vorkasse durch Überweisung auf unser
Bankkonto zu entrichten.
- 3.4. Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
- 3.5. Wird die Ware nicht abgenommen
oder vom Verkäufer unverschuldet zurückgenommen, dann steht ihm
eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 20 % der Kaufsumme zu. Darüber
hinausgehende, nachgewiesene Aufwendungen und Verluste können zusätzlich
geltend gemacht werden.
- 3.6. Alle Preise sind unverbindlich für den Tag des Bestelldatums.
- 3.7. ZAHLUNGSVERZUG: Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich bei
Eintreten von Zahlungsverzug derzeit 12 % p.a. (1% p.m., 1/52% p.w., 1/360% p.t.) der aushaftenden
Beträge als Verzugszinsen zu bezahlen. Der Verrechnungszeitraum beginnt bei Zahlungsverzug ab dem
Datum der Rechnungslegung, bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch des Anbieters an den Vertragspartner
ableitbar ist. Der Zinssatz kann jederzeit dem sich ändernden Kapitalmarkt angepasst werden.
- 3.7.1. Ebenfalls verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges
dem Vertragspartner alle entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie
resultieren und die dem Vertragspartner aus der Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus diesem
Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten für die Einschaltung eines
Rechtsbeistandes oder Inkassobüros, zu ersetzen.
- 4. Versand
- 4.1. Unsere Preise sind Abholpreise.
Wenn jedoch ein Verkaufspreis einschließlich der Versandkosten
genannt wurde oder Lieferung frei Haus zugesagt wurde, sind die Versandkosten im Verkaufspreis enthalten.
- 4.2. Bei Lieferungen auf Inseln
fallen zusätzliche Versandkosten an, die vom Käufer zu tragen
sind.
- 4.3. Bei Lieferungen in das Ausland
werden Versandkosten separat berechnet.
- 5. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit
- 5.1. Lieferungen erfolgen
vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch die
Lieferanten des Verkäufers. Für durch Verschulden von
Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit)
Lieferung hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.
- 5.2. Das Verstreichen bestimmter
Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurückgetreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von
der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung
und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist
ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist
oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als
verbindlich bezeichnet hat.
- 5.3. Wegen etwaiger Überschreitungen
von Lieferfristen haftet der Verkäufer nur für Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
- 5.4. Nach Möglichkeit erhalten Sie
Ihre Bestellung in einer einzigen Sendung. Sollte
Ihr Auftrag jedoch Artikel enthalten, die wegen stark abweichender
Abmessungen getrennt verpackt oder unterschiedlich befördert werden
müssen oder wenn sich eine zügigere Abwicklung ergibt, sind
Teillieferungen unvermeidlich.
- 5.5. Lieferfristen verlängern sich
um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten -
innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen
Bezugsverträgen - in Verzug ist.
- 5.6. Versandweg und -mittel sind der
Wahl des Verkäufers überlassen.
- 5.7. Wird der Versand auf Wunsch oder
aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf
Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich.
- 5.8. Im übrigen geht die Gefahr der
Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder sonstiger Auslieferungsorte,
auf den Käufer über.
- 5.9. Lieferungen verstehen sich als
Haustürlieferungen. Der Überbringer ist nicht verpflichtet, die
Ware bis zur Wohnungstür zu transportieren.
- 6. Mängelrüge und Gewährleistung
- 6.1. Der Käufer hat die empfangene
Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und
zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel
hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer
zu rügen.
- 6.2. Bei berechtigten Beanstandungen
erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- 6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer
dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand
zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
- 6.4. Wenn der Verkäufer eine ihm
gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel
zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer
verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachungen
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen.
- 6.5. Durch etwa seitens des Käufers
oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder
Reparaturen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen
aufgehoben.
- 6.6. Die Gewährleistung für
Nachbesserung beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und
Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Abschluss der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand
oder solange, wie dem Verkäufer selbst entsprechend längere
Gewährleistungsfristen oder weitergehende Ansprüche gegen einen
Vorlieferanten zustehen.
- 6.7. Die Gewährleistung beginnt ab dem Tag der Auslieferung zu
laufen.
- 7. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- 7.1. Die Haftung des Verkäufers
richtet sich ausschließlich nach dem vorstehenden Abschnitt
getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers
aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie beruhen auf groben Verschulden des Verkäufers. Diese
Haftungsbegrenzungen gilt für den Käufer entsprechend. Bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Käufer auch
bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Fall beschränkt sich seine
Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware
bzw. Abnahme der Leistung durch den Käufer.
- 7.2. Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
- 7.3. Der Käufer trägt die alleinige
Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung gekaufter
Produkte sowie deren Weiterverarbeitung oder Installation.
Insbesondere sicherheitsrelevante Produkte dürfen nur vom Fachmann
verwendet werden.
Bei Lieferung in das Ausland sind mögliche
Inkompatibilitäten von Produkten mit länderspezifischen
Anforderungen und Vorschriften zu beachten, für deren Beachtung der
Käufer die alleinige Verantwortung trägt.
In jedem Fall sind unbedingt die
herstellerseitigen Hinweise zu beachten.
- 8. Rückgaberecht
- 8.1. Hiermit wird ausdrücklich jegliches Rückgaberecht ausgeschlossen, insbesondere
für den Fall, dass Waren nach Wünschen des Kunden/der Kundin bestellt/angefertigt wurden.
- 8.2. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, Waren, die Lagerware sind, gegen Kostenersatz
zurückzunehmen beziehungsweise gegen höherwertiges Gut einzutauschen, wobei jedoch
allenfalls anfallende, zusätzliche Kosten wie Mehrpreis oder zusätzliche Versandkosten
vom Käufer zu tragen sind.
- 8.3. Grundsätzlich wird jedoch jegliches Umtauschrecht ausgeschlossen beziehungsweise
ein evetuell, aus einem erfolgten Umtausch, abzuleitendes Weiterungsrecht
ausdrücklich ausgeschlossen.
- 9. Sonstiges
- 9.1. Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen
aus irgendeinem Grund nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
- 9.2. Der Käufer wird hiermit darüber
informiert, dass der Verkäufer die, im Rahmen der Geschäftstätigkeit
gewonnenen personenbezogenen Daten, gemäß den Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes verarbeitet.
- 9.3. In Garantiefällen sollten möglichst
die Hersteller durch die direkte Warenrücksendung in Anspruch
genommen werden. Ist dies nicht möglich, muss Rücksprache mit dem
Verkäufer direkt gehalten werden.
- 9.4. Lieferanten sind verpflichtet,
jederzeit einen Nachweis über die erfolgte Lieferung an Käufer
erbringen zu können.
- 9.5. Betrugs- und Täuschungsversuche
führen zur sofortigen Anzeige und zur Einleitung eines
Strafverfahrens.
- 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
- 10.1. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich
Scheckklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten ist Sitz des Verkäufers.
- 10.2. Die Beziehungen zwischen den
Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Österreich
geltenden Recht.
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