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In Österreich schlagen jährlich ca. 250.000 Blitze ein. Ein Blitz kann
eine Spannung von 100 Mio. Volt und eine Stromstärke von 200.000 Ampere
erreichen (vgl. E-Herd 400 Volt). Vor einem Blitz davonzulaufen, wäre
sinnlos. Ein Blitz legt in einer Sekunde ca. 140.000 km zurück.
Durch
die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis ist es dem Fachmann heute
möglich, Blitzschutzanlagen zu errichten, die selbst hochsensible
Objekte wie Funktürme, Flugsicherungsanlagen, Raffinerien,
Atomkraftwerke oder Hunderte Meter hohe Hochhäuser sicher vor den
Folgen eines Blitzschlages schützen.
Die
Voraussetzung für eine vorschriftsmäßige Blitzschutzanlage bietet die
Errichtung durch eine konzessionierte Firma. Dadurch ist nicht nur die
Einhaltung aller Vorschriften garantiert, sondern durch den Einsatz
geschulter Mitarbeiter werden auch Montageschäden auf Dächern
vermieden. Nur der Fachbetrieb garantiert, dass Blitzschutzanlagen nicht
durch Unterdimensionierung wirkungslos oder durch Überdimensionierung
zu teuer werden.
Eine
Blitzschutzanlage für den "Äußeren Blitzschutz" leitet den
Blitzstrom vom Einschlag auf dem Dach entlang der Gebäudewände in die
Erde und besteht aus drei Elementen:
Fangleitungen
Ihre Aufgabe besteht im Erfassen des Blitzes, der ein Objekt trifft.
Fangleitungen sind am Dach oder bei sehr hohen Objekten auch an den Wänden
montiert. Sie dürfen eine Maschenweite von 20 m x 10 m nicht überschreiten.
An die Fangleitung anzuschließen sind bevorzugte Einschlagspunkte wie
Kamine, Entlüftungen, Antennen, Dachflächenfenster, Gaupen,
Saumbleche, Regenrinnen.
Besonders zu schützen sind Dachkanten und alle die Dachfläche überragenden
Bauteile.
Ableitungen
Sie stellen die Verbindung von den Fangleitungen zur Erdung dar. Die
Zahl der Ableitungen hängt von der Gebäudegröße ab. Sie müssen möglichst
geradlinig geführt werden, um Überschläge zu vermeiden.
Erdung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erdungsanlage herzustellen. Bei
Neubauten wird lt. Vorschrift die Erdung bereits in das Fundament
eingelegt, dabei darf der Abstand der einzelnen Leitungen zueinander
10 m
nicht überschreiten. Dadurch, dass alle zu erdenden Bauteile daran
angeschlossen werden, entstehen keine Zusatzkosten für weitere
Erdungs- und Schutzmaßnahmen.
Der Zusammenschluss aller Erdungen und elektrischen Schutzmaßnahmen ist
der Potentialausgleich. Das bedeutet, dass im Falle eines Blitzschlages
in allen Leitungen und auf allen angeschlossenen Anlageteilen die
gleiche Spannung liegt. Daher kommt es zu keinen Spannungsunterschieden.
Diese, oft gar nicht großen, Spannungsunterschiede können große Schäden
verursachen. Besonders betroffen sind alle Geräte mit elektronischen
Bauteilen. Selbst in einem Einfamilienhaus gibt es kaum noch ein Gerät
ohne elektronische Bauteile (Fernseher, Computer, E-Herd, Waschmaschine,
usw.).
Bei Betrieben ist die Zahl solcher Geräte und Maschinen natürlich noch
höher.
Um elektronische Anlagen sicher schützen zu können, ist zusätzlich
der "Innere Blitzschutz" notwendig. Grundvoraussetzung dafür
ist eine entsprechende Erdung und ein kompletter Potentialausgleich.
Dann muss im Verteiler vom Fachmann ein Überspannungsableiter eingebaut
werden. Außerdem muss jedes Gerät oder jede Anlage über ein
Feinschutz gesichert werden. Dies erfolgt in der Regel durch einen
Zwischenstecker, der in die vorhandene Steckdose eingesteckt wird.
Eine
Blitzschutzanlage muss, um ihre Funktion auch auf Dauer zu gewährleisten,
in vorschriftsmäßigen Abständen überprüft werden.
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Gewerblich genutzte Objekte
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3 Jahre
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Landwirtschaftliche Objekte
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5 Jahre
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Wohnhäuser mit mehr als 5 Wohnungen
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5 Jahre
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Einfamilienhäuser
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10 Jahre
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